Presse national

Vollzugsnotstand in der Schweiz

Benjamin F. Brägger über die fehlenden Plätze für Straft

  • Quelle: Sonntagszeitung
  • Datum: 06.10.2013
  • Grösse: 83 KB

«Wir haben hier eine Zeitbombe»

Innerhalb der Gefängnisse im Wallis herrsche eine angespannte Lage, sagt
Polizeikommandant Christian Varone. Immer wieder komme es zu Gewalt gegen das
Personal.

  • Quelle: Tages Anzeiger
  • Datum: 04.10.2013
  • Grösse: 262 KB

Der Strafvollzug ist lernresistent

Der emeritierte Strafrechtsprofessor Martin Killias über den Fall Adeline M. und die Therapiegläubigkeit im Justizsystem

  • Quelle: Sonntags Zeitung
  • Datum: 15.09.2013
  • Grösse: 237 KB

Angeklagt nach tödlichem Schuss

Polizeibeamtenverband steht zu Polizisten, der moldauischen Einbrecher erschoss

  • Quelle: NZZ
  • Datum: 31.10.2013
  • Grösse: 19 KB

Acht Quadratmeter – auf Jahre

Der Alltag potenziell gefährlicher Häftlinge in der Churer Strafanstalt Sennhof ist straff geregelt.

  • Quelle: Schweiz am Sonntag
  • Datum: 22.09.2013
  • Grösse: 215 KB

Keine Gleichstellung von Straftätern und Straftäterinnen

Dass Männer bei vergleichbaren Straftaten eher ins Gefängnis müssen als Frauen, ist oft gerechtfertigt, zementiert aber auch alte Rollenbilder

  • Quelle: NZZ
  • Datum: 30.09.2013
  • Grösse: 23 KB

Die andere Kritik am Fall «Carlos»

Die Versetzung des 18-jährigen Straftäters ins Gefängnis eine Folge der öffentlichen Empörung?

  • Quelle: NZZ
  • Datum: 25.09.2013
  • Grösse: 23 KB

Ein Chip für Straftäter

Mördern, Vergewaltigern und verurteilten Pädophilen soll künftig ein elektronischer Chip implantiert werden. Das fordert die Genfer SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz.

  • Quelle: NZZ
  • Datum: 25.09.2013
  • Grösse: 11 KB

Die Schweiz erstmals wegen Folter verurteilt

Zwei Genfer Polizisten sollen einen Mann aus Burkina Faso übermässig brutal behandelt haben: dies das Urteil des Strassburger Gerichtshofs. Die Schweizer Richterin hat gegen die Verurteilung gestimmt.

  • Quelle: NZZ
  • Datum: 25.09.2013
  • Grösse: 15 KB

Scherbenhaufen im Fall „Carlos“

Ein Freiheitsentzug «zum eigenen Schutz» muss eine zeitlich begrenzte Ausnahme sein.

 

  • Quelle: NZZ
  • Datum: 22.11.2013
  • Grösse: 33 KB