Die Typhusepidemie in Königsfelden [5. Bericht]
Sitzung des Grossen Rats: Dr. Schmid (Soz.) zitiert Stellen aus dem Votum von Grossrat Dr. jur. Arnold Bollag (Freisinnig-demoktratisch, radikale Richtung). Den Eindruck, den man nach der Lektüre des Gutachtes hat, ist ein ganz anderer als der Eindruck, den man nach dem Anhören des Referates von Dr. Bollag bekam.
Die Typhusepidemie in Königsfelden [4. Bericht]
Prof. Dr. Silberschmidt [Forts./Zusammenfassung]: Wir nehmen eine oder mehrere Bazillenausscheider, die sich in der Anstalt befinden, als die Verbreiter der Krankheitserreger an. Das unzweckmässig, veraltete Kübelsystem im alten Spital und die mangelhafte Kanalisation, die Verwendung von menschlichen Fäkalien zum Düngen, die fehlerhafte Behandlung der verunreinigten Strohsäcke, die ganz ungünstige Anlage des Schlachtlokals, die unstatthaften Abort- und Kanalisationsverhätlnisse in der Küche usw. boten überall Gelegenheit zur Verbreitung der Ansteckung.
Die Typhusepidemie in Königsfelden [3. Bericht]
Prof. Dr. Silberschmidt [Forts.]: Stallgebäude: Forderung, dass zur Düngung von Salat und vom andern in nicht erhitzten Zustand genossenen Gewächs die Verwendung von menschlichen Düngstoffen vermieden werde.
Die Typhusepidemie in Königsfelden [2. Bericht]
Prof. Dr. Silberschmidt [Forts.]: Als Ausgangspunkt der Epidemie denken wir vorerst an die Küche. Patienten, die früher eine ganz leichte Infektion durchgemacht haben, sind gegen eine Neuansteckung immun, können aber selbst Bazillenausschreier sein.
Die Typhusepidemie in Königsfelden [1. Bericht]
Gutachten Professor Dr. Silberschmidt, Universität Zürich: Der erste diesjährige Typhusfall trat am 27.05.1926 auf. Die Diagnose Typhus wurde am 06.06. gestellt, dachdem schon über 30 Fälle aufgetreten waren.
Die Strafe des Betrunkenen
Fritz Baumann, Aarau, [1818 Fürsprecher und Notar, danach in der aarg. Justizverwaltung tätig, schliesslich 1931-61 Oberrichter]. Als Antwort auf die Forderung nach Straferschwerung für betrunkene Verbrecher führt F. Baumann an, dass es das oberste Gesetz des Strafrechts sein soll, dass die Strafe abgestuft ist nach der Grösse des „bösen Willens“ des Rechtsbrechers.
Handwerker- und Gewerbeverein des Bezirks Brugg
LENZBURG: Besuch der Strafanstalt Lenzburg bei trübem Herbstwetter. In zweistündigem Rundgang führte Direktor Thut durch die grossen Anlagen. Er erklärte eingehend den Betrieb der Anstalt und die Beschäftigung der Insassen.
Bloss Schutzaufsicht? Eine Kritik an der bernischen Zuchthauspolitik
Die Berner Regierung hetzte die Polizei scheffelweise auf die Armen und Besitzlosen, auf Landstreicher und Vaganten. Witzwil hatte Leute nötig. Massenweise werden diese zum „Idyll“ am Neuenburgersee abgeschoben.
Strafanstalt und Kantonsspital
AARGAU: Ein 17-jähriger Erzschlingel, verurteilt zu zwei Jahren „Aarburg“, wurde wegen Verdachts auf Lungentuberkulose im Kantonsspital Aarau untergebracht. Zusammen mit einem Lenzburger Sträfling bestahl er mehrere Patienten und floh dann. Forderung: Kranke Sträflinge sind in Lenzburg und Aarburg selbst zu pflegen und ärtzlich zu behandeln, ausser bei Operationen.
Man lässt den Armen schuldig werden
LENZBURG: Die Direktioin der Strafanstalt Lenzburg führt in ihrem Jahresbericht aus, dass die Arbeitslosigkeit und die Not ein Anwachsen der Kriminalität und damit vermehrte Einlieferungen in die Anstalt brachten.