Presse national

Anti-Folter-Kommission rügt Fesselung im Thorberg

Quelle: Sonntagsblick

Datum: 01.04.2018

Grösse: 492 KB

Stichworte / Beschreibung:

«Unangemessen» und «veraltet»: Die Kommission zur Verhütung von Folter kritisiert den Umgang mit Häftlingen.

Ein ganzes Jahr zu Unrecht im Gefängnis gesessen

Quelle: NZZ

Datum: 31.03.2018

Grösse: 282 KB

Stichworte / Beschreibung:

Aus Angst weggesperrt

Quelle: SZ

Datum: 25.03.2018

Grösse: 370 KB

Stichworte / Beschreibung:

Höchststand von psychisch kranken Tätern: Weil es an Therapieplätzen mangelt, bleiben sie oft lange verwahrt

Psychopathen sind sehr charmant

Quelle: Die Weltwoche

Datum: 22.03.2018

Grösse: 530 KB

Stichworte / Beschreibung:

Der Umgang mit gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern gehört zum Berufsalltag von Rechtspsychologin Catherine Graber. Ein Gespräch über manipulative Täter, pädophile Obsessionen und die Grenzen von Therapien.

Selbstüberschätzung der Psychiater

Quelle: Die Weltwoche

Datum: 22.03.2018

Grösse: 812 KB

Stichworte / Beschreibung:

Der kaltblütige Mörder Thomas N. veranstaltete eine sadistische Blutorgie. Renommierte Gutachter halten den Vierfachmörder für «therapierbar». Das ist der falsche Ansatz. Der Prozess um den Mordfall Rupperswil offenbart die weltfremde Hybris der Psychiatrie - und schmerzliche Gesetzeslücken.

Die Schweiz wappnet sich gegen Drohnen

Quelle: NZZ

Datum: 21.03.2018

Grösse: 565 KB

Stichworte / Beschreibung:

Abwehrsysteme gegen unbemannte Flugobjekte sind hoch im Kurs - die Flugsicherung Skyguide setzt auf Kontrolle

Haftentlassungen sind eine Erfolgsgeschichte für die Zürcher Justiz

Quelle: NZZ

Datum: 21.03.2018

Grösse: 345 KB

Stichworte / Beschreibung:

Einigen seltenen, medienwirksamen Misserfolgen stehen viele gelungene Resozialisierungen von Straftätern gegenüber

Lebenslängliche Verwirrung

Quelle: NZZ

Datum: 20.03.2018

Grösse: 199 KB

Stichworte / Beschreibung:

Das Bezirksgericht Lenzburg hat letzten Freitag im Fall des Rupperswiler Mörders sein Urteil gesprochen: lebenslängliche Freiheitsstrafe und ordentliche Verwahrung. Rundherum wurde dieses Urteil als sachgerecht und angemessen bewertet. Der Gedanke, die Verwahrung sei gewissermassen eine zweite Sicherungslinie für den Fall, dass der Täter doch irgendwann aus der lebenslänglichen Freiheitsstrafe entlassen werde, ist nachvollziehbar.

Die Therapiegläubigkeit hat religiöse Ausmasse angenommen

Quelle: SZ

Datum: 18.03.2018

Grösse: 935 KB

Stichworte / Beschreibung:

Buchautor Peter Holenstein traf sich mit Serienmördern und Babyquälern, aber auch mit den Angehörigen ihrer Opfer. Er erzählt, woran ihn der Fall Rupperswil erinnert hat, was den Täter im Strafvollzug erwartet und wo die Grenzen der Therapierbarkeit liegen.

Experten fordern, dass «lebenslänglich» länger wird

Quelle: NZZ

Datum: 17.03.2018

Grösse: 621 KB

Stichworte / Beschreibung:

Schon nach fünfzehn Jahren kann der verurteilte Mörder von Rupperswil theoretisch die bedingte Entlassung beantragen. Doch nun mehren sich die Stimmen, die dieser Möglichkeit einen Riegel schieben wollen.