Überschritt Justiz die rote Linie?
Der als Carlos landesweit bekannt gewordene, inzwischen gut 21 Jahre alte Schweizer ist vom Bezirksgericht Zürich wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil straft all jene Lügen, die im August 2015 nach der letzten Bestrafung gehofft hatten, Carlos sei noch jung, er werde die Justiz nun nicht mehr beschäftigen.
Gericht straft und ermahnt Carlos
Einer der bekanntesten Straftäter der Schweiz, der 21-jährige Carlos, muss für 18 Monate ins Gefängnis. Er hat einem etwas jüngeren Bekannten einen heftigen Kinnhaken verpasst.
Der Gefangene und die Pornos
Ein verwahrter Pädophiler ging im Gefängnis unerlaubt ins Internet. Danach fanden Aufseher Kinderpornos auf seinem Computer.
Zu wenig Freiheit für Carlos
Der Straftäter wurde im Gefängnis «erniedrigend und diskriminierend» behandelt. Zu diesem Schluss gelangt eine Untersuchung. Die Aufseher seien mit dem äusserst aggressiven Häftling überfordert gewesen.
«DieHälfte der Täter, die sich an Kindern vergehen, ist nicht pädophil»
Seit dem Fall Jegge steht das Thema Pädophilie im Fokus. Ob Männer, die sexuell von Kindern angezogen werden, therapiert werden können, erklärt Psychologin Monika Egli-Alge
Wer ist Wichtigtuer, wer potenzieller Attentäter
Ein neues Risikoanalyse-Tool hilft, unter Tausenden die Gefährlichsten zu finden
Trügerische Hoffnung
Dass derwegen Vergewaltigungen vorbestrafte und sich im Strafvollzug befindliche Mörder von Adeline zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe und anschliessender ordentlicher Verwahrung, nicht aber – wie von Staatsanwalt Opfern und weiten Kreisen der Bevölkerung gefordert – zu lebenslanger Verwahrung verurteilt wurde, wirft berechtigte Fragen auf. Je nach Sichtweise werden nun Gesetzgeber, Richter oder Psychiater für dieses letztlich schwer verständliche Urteil verantwortlich gemacht
Untherapierbar: Jetzt gibts auch noch Geld
Ein renitenter Kinderschänder soll vom Staat 100000 Franken Haftentschädigung bekommen
Eine neue Offenheit gegen populistische Antworten
Der schweizerische Rechtsstaat kommt mit dem Sexualstrafrecht einfach nicht zurecht. Da zahlt man für einen verurteilten Kinderschänder 1 Million Franken alleine für eine sinnlose Therapie, Zehntausende von Franken für den Anwalt, und dann soll er noch mit einer Entschädigung von 100000 Franken belohnt werden. Das Opfer hingegen bekommt mit 17 300 Franken nicht einmal genug Geld für eine Therapie.
Vier Polizisten gehen mit Carlos spazieren
Der junge Serien-Straftäter wechselt erneut die Anstalt: Von der Psychiatrischen Klinik Rheinau soll es nach Lenzburg gehen. Das dortige Gefängnis ist mit einem Hochsicherheitstrakt ausgerüstet